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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2005 - L 8 B 140/05 AS   

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https://dejure.org/2005,98955
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2005 - L 8 B 140/05 AS (https://dejure.org/2005,98955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.10.2005 - L 8 B 140/05 AS (https://dejure.org/2005,98955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - L 8 B 140/05 AS (https://dejure.org/2005,98955)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2005 - L 8 B 140/05
    Vielmehr muss dem Hilfebedürftigen konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend verdeutlicht werden, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sein Verstoß haben wird, sie muss weiterhin erkennen lassen, welche Handlungen von dem Hilfebedürftigen verlangt werden, um ein Absenken zu vermeiden bzw. abzuwenden (vgl. BSG SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2005 - L 8 B 140/05
    Vielmehr muss dem Hilfebedürftigen konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend verdeutlicht werden, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sein Verstoß haben wird, sie muss weiterhin erkennen lassen, welche Handlungen von dem Hilfebedürftigen verlangt werden, um ein Absenken zu vermeiden bzw. abzuwenden (vgl. BSG SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2007 - L 8 AS 605/06

    Eingriff in die Vertragsabschlussfreiheit des Hilfebedürftigen bei der

    Dem Hilfebedürftigen muss konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend vor Augen geführt werden, und zwar "vorher", also vor der Pflichtverletzung, welche Folgen ihm im Falle der Pflichtverletzung drohen (Beschluss des Senates vom 27. Oktober 2005 - L 8 B 140/05 AS - und vom 1. September 2006 - L 8 AS 315/06 ER - Berlit in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II-LPK - SGB II, § 31 Rdnr 61,).
  • SG Hannover, 13.09.2006 - S 50 AS 1130/06
    Sie darf sich nicht in einer bloßen Formalie oder der formelhaften Wiederholung des Gesetzestextes in einem allgemeinen Merkblatt erschöp-fen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.10.2005 - Az.: L 8 B 140/05 AS; Beschluss vom 01.09.2006 - Az.: L 8 AS 315/06 ER).

    Ist eine Rechtsfolgenbelehrung in Fällen unproblematisch möglich, in de-nen dem Hilfebedürftigen Beschäftigungsangebote unterbreitet werden (Fallkonstellation in Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.09.2006 - Az.: L 8 AS 315/06 ER), eine Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Fallkonstellation in Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.03.2006 - Az.: L 8 AS 128/05 ER) oder eine berufliche Weiterbildung angeboten wird (Fallkonstellation Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.10.2005 - Az.: L 8 B 140/05 AS), ist es dem Leistungsträger nicht von vornherein möglich, auf die Rechtsfolgen eines irgendwann in der Zukunft möglicherweise erfolgenden Abbruchs einer Ausbildung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages aufgrund einer Risikoschwangerschaft und fehlender Unter-bringungsmöglichkeit des Kindes hinzuweisen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2006 - L 8 AS 315/06

    Pflicht zur Rechtsfolgenbelehrung bei Beschäftigungsangeboten ; Sanktionen bei

    Dem jugendlichen Hilfebedürftigen sind die besonderen, für ihn verschärften Rechtsfolgen des Abs. 5 - Streichung der Regelleistung anstelle der in Absatz 1 festgelegten Absenkung um 30 Prozent - konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend vor Augen zu führen, und zwar "vorher", also vor der Pflichtverletzung (Beschluss des Senates vom 27. Oktober 2005 - L 8 B 140/05 AS - Berlit in Lehr- und Praxiskommentar zum Sozialgesetzbuch II - LPK - SGB II -, § 31 Rdnr 112).
  • SG Oldenburg, 17.09.2007 - S 49 AS 1007/07
    Die Gemeinde D. bzw. der Antragsgegner sind hierfür jedoch nachweispflichtig (siehe zur Nachweispflicht bei Zugang eines Einladungsschreibens zu einer Maßnahme auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.10.2005 - Az.: L 8 B 140/05 AS und Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2007 - Az.: L 9 AS 38/07 ER).
  • SG Oldenburg, 27.06.2007 - S 49 AS 1007/07
    Die Gemeinde D. bzw. der Antragsgegner sind hierfür jedoch nachweispflichtig (siehe zur Nachweispflicht bei Zugang eines Einladungsschreibens zu einer Maßnahme auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.10.2005 - Az.: L 8 B 140/05 AS und Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2007 - Az.: L 9 AS 38/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2006 - L 8 AS 305/06
    Dass die im Anhörungsschreiben vom 20. April 2006 enthaltene Belehrung nur den Gesetzeswortlaut wiederholt und deshalb wegen fehlender Warn- und Erziehungsfunktion nicht ausreichend wäre, um eine Absenkung vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senates vom 27. Oktober 2005, L 8 B 140/05 AS und vom 29. März 2006, L 8 AS 128/05 ER; ebenso Berlit in Lehr- und Praxiskommentar Sozialgesetzbuch II - LPK-SGB II, § 31, Rn 61), ist deshalb ohne Belang.
  • SG Oldenburg, 30.01.2007 - S 48 AS 28/07
    Dem jugendlichen Hilfebedürftigen sind die besonderen, für ihn verschärften Rechtsfolgen des Abs. 5 - Streichung der Regelleistung anstelle der in Absatz 1 festgelegten Absenkung um 30 Prozent - konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend vor Augen zu führen, und zwar "vorher", also vor der Pflichtverletzung (Beschluss des Senates vom 27. Oktober 2005 - L 8 B 140/05 AS - Berlit in Lehr- und Praxiskommentar zum Sozialgesetzbuch II - LPK - SGB II -, § 31 Rdnr 112).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 278/05
    In seinem Prozesskostenhilfe-Beschwerdebeschluss vom 27. Oktober 2005 (L 8 B 140/05 AS) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass gegen Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme erhebliche Zweifel bestehen.
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